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ZENTRUM FÜR NEUROPSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK und BEGUTACHTUNG

DIPLOM - PSYCHOLOGE KARSTEN DÖRNBERG
KLINISCHER NEUROPSYCHOLOGE GNP / SUPERVISOR OPK
NEURO-PSYCHOLOGISCHER GUTACHTER GNP
FORENSISCHER SACHVERSTÄNDIGER OPK
PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT
-VERHALTENSTHERAPIE-
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ZENTRUM FÜR NEUROPSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK und BEGUTACHTUNG
C/O
PSYCHOTHERAPEUTISCHE und NEUROPSYCHOLOGISCHE PRAXIS
ERNST - REUTER - ALLEE 15 | 39104 MAGDEBURG
T +49 391 555 79 26 | M +49 151 5046 8145
F +49 391 563 902 98
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BERUFLICHER WERDEGANG
AUSBILDUNG / QUALIFIKATIONEN
1992 – 1998
Studium der Psychologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Abschlussprädikat „sehr gut“
1998 – 2003
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie an der Berliner Aka-demie für Psychotherapie
2003
Zertifizierung als Klinischer Neuropsychologe durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
2004
Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
2006
Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Psychologischer Psychotherapeut
2012
Erteilung der Genehmigung zur Durchführung ambulanter neuropsychologische Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
2013
Erteilung der Weiterbildungsbefugnis Klinische Neuropsychologie für die Weiterbildungsbereiche Theorie und Supervi-sion durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
2016
Zertifizierung als Psychologischer / Forensischer Sachverständiger (Sozialrecht) durch die Ostdeutsche Psychothera-peutenkammer (OPK)
2016
Berufung zum Mitglied der Länderübergreifenden Qualitätssicherungskommission „Neuropsychologische Therapie“ durch den Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
2023
Zertifizierung als Neuropsychologischer Gutachter durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
Berufliche Laufbahn
1998 – 2006
Angestellter Psychologe in Berlin, Brandenburg, und Sachsen-Anhalt (u.a Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus Berlin, Unfallkrankenhaus Berlin, Neurologische Fachklinik Wolletzsee)
2006
Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit in eigener psychotherapeutischer & neuropsychologischer Praxis in Magdeburg
2013 – 2018
Konsiliartätigkeit für die Justizvollzugsanstalt Burg / Sachsen-Anhalt
2016
Gründung des Zentrums für neuropsychologische Diagnostik und Begutachtung
MITGLIEDSCHAFTEN
Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB)
LEISTUNGEN
NEUROPSYCHOLOGIE
Die Neuropsychologie als ein Teilgebiet der Psychologie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Gehirn, Verhalten und Erleben. Im Bereich der wissenschaftlichen Psychologie gehört die Neuropsychologie zu den Neuro-wissenschaften. Als eher anwendungsbezogene Disziplin liegt der Schwerpunkt der sog. klinischen Neuropsychologie auf der Untersuchung und Erfassung von Veränderungen des Erlebens und Verhaltens bei oder nach Erkrankungen des Gehirns.
Neuropsychologische Diagnostik
Der Schwerpunkt der neuropsychologischen Diagnostik als Teilgebiet der klinisch-psychologischen Diagnostik liegt auf der Erfassung hirnschadensbedingter Funktionsstörungen bei oder nach Erkrankungen des Gehirns (z. B. beginnende Demenzen, Hirnblutungen nach Rupturen von Aneurysmen, Zustände nach operativer Entfernung von Hirntumoren etc.). Wesentliches Ziel der neuropsychologischen Diagnostik ist die Feststellung und Quantifizierung des Ausmaßes von kognitiven Störungen (Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit). Die wichtigsten kognitiven Funktionsbereiche, die im Rahmen einer neuropsychologischen Untersuchung beurteilt werden, sind:
-
Aufmerksamkeit,
-
Lernen und Gedächtnis,
-
Sprachliche Kommunikation, Lesen, Rechnen
-
Exekutive Funktionen,
-
Visuelle und Räumlich-Perzeptive Wahrnehmung,
-
Emotionales Erleben und Sozialverhalten.
Die Untersuchung erfolgt mittels Exploration (Befragung), Verhaltensbeobachtung und Vorgabe spezieller neuropsy-chologischer Testverfahren. Bei der Interpretation der Testergebnisse wird zwischen den folgenden Strategien unter-schieden:
Interindividueller Vergleich: Die Testleistung des Einzelnen wird mit den Testleistungen eines Normkollektivs verglichen. Hierbei handelt es sich um eine stichprobenbezogene Interpretation des individuellen Testergebnisses. Die Aussagekraft der Testung hängt dabei bedeutsam von der Aktualität und Repräsentativität der verwendeten Normdaten ab. Ein Beispiel hierfür ist der sog. Flynn-Effekt. Dieser besagt, dass der mittlere Intelligenzquotient (IQ) pro Jahr um circa 0.3 Punkte steigt. In 100 Jahren hätte sich dann ein durchschnittlicher IQ von 100 in einen weit überdurchschnittlichen IQ von 130 gewandelt. Das heißt, eine ursprünglich als durchschnittlich intelligent klassifiziert Person wäre 100 Jahre später hochbegabt. Zur Vermeidung derartiger Fehlinterpretationen ist die regelmäßige Neunormierung gängiger Testverfahren unerlässlich.
Intraindividueller Vergleich: Hier wird die aktuelle Testleistung der untersuchten Person mit früheren Testleistungen derselben Person verglichen. Wichtig im Rahmen der Neuropsychologischen Diagnostik ist die möglichst genaue Schätzung des so genannten prämorbiden Funktionsniveaus. Hierbei handelt es sich um das kognitive Leistungsvermögen der Person vor der Erkrankung. Auch die Bewertung von Therapie-effekten erfolgt über den intraindividuellen Vergleich von Testergebnissen. Erhoben vor (Prä bzw. Baseline) mit Testergebnissen, erhoben nach der Behandlung (Post).
Auf der Grundlage der Ergebnisse der neuropsychologischen Untersuchung erfolgt dann die Planung von therapeu-tischen Maßnahmen oder aber die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit der untersuchten Person. Der überweisende Arzt erhält einen ausführlichen Befund.
Neuropsychologische Behandlung
Die jeweils durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen hängen von den Ergebnissen der neuropsychologischen Diag-nostik ab. Sie richten sich nach den individuellen Erfordernissen des Krankheitszustandes des/der Patienten/Innen. Unterschieden werden die folgenden Therapieprinzipien:
Restitutive Therapie: Therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel einer Regeneration auf neuronaler Ebene. Angestrebt wird die bestmögliche Funktionswiederherstellung neuronaler Netzwerke,
Kompensatorische Therapie: Therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel, Bewältigungsstrategien zu erarbeiten, die eine bestmögliche Kompensation der negativen Alltagsfolgen der neuropsychologischen Störung ermöglichen, wie zum Beispiel das Erlernen von Gedächtnisstrategien oder von Selbstkontrolltech-niken bei Störungen der Emotions- und Verhaltenskontrolle,
Integrative Therapie: Therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel der emotionalen und psychosoziale Anpassung an die Hirnschadensfolgen. Erfahrungsgemäß ist hierfür eine genaue Kenntnis der prämor-biden (vor der Erkrankung) Persönlichkeitsstruktur der Betroffenen notwendig, so dass die hier anzu-wendenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen eher dem Spektrum der verhaltensthera-peutischen Methoden zu zuordnen sind.
Neurovisuelle Störungen
Eine Expertise der Praxis liegt in der Diagnostik und Behandlung neurovisueller Störungen. Störungen der visuellen Wahrnehmung gehören zu den häufigsten Folgen einer Hirnverletzung. Neurovisuelle Störungen können sehr komplex und vielfältig sein. Auf zwei, im klinischen Alltag sehr häufig anzutreffende Störung soll kurz etwas ausführlicher ein-gegangen werden, und zwar auf halbseitige (homonyme) Gesichtsfeldausfälle und Störungen der sensorische Fusion:
Gesichtsfeldausfälle: Hirnschädigungen im Bereich der Sehrinde führen zu homonymen Gesichtsfeldaus-fällen (Hemianopsien). Betroffen ist hier die Kontralateral (zur anderen Seite) zur Läsion gelegene Ge-sichtsfeldhälfte. Ein Gesichtsfeldausfall geht häufig mit einer Störung des Lesens einher. Oft ist auch die visuelle Orientierung und Fortbewegung im Raum beeinträchtigt. Es gibt eine Vielzahl wirkungsvoller therapeutischer Verfahren zur Vermittlung von Kompensationsmöglichkeiten im Alltag. Sehr häufig werden zum Beispiel Sakkadentrainings (Training von Augenbewegungen in das blinde Halbfeld), Maßnahmen zur Verbesserung der visuellen Exploration oder spezielle Leseübungen durchgeführt,
Störungen der sensorischen Fusion: Menschen sehen ihre Umgebung mit zwei Augen. Jedes Auge sieht ein separates Bild. Die Verschmelzung dieser beiden Bilder zu einem einheitlichen Seheindruck wird durch den Mechanismus der Fusion geleistet. Die so genannte binokulare Fusion umfasst eine motorische Komponente (Augenbewegungen) und eine sensorische Komponente (Verschmelzung der Seheindrücke beide Augen im Gehirn). Störungen der sensorischen Fusion können bereits nach kurzer visueller Belastung (z.B. Arbeit am PC, Fernsehen) zu Unschärfe, Verschwommensehen und Doppelbildern führen (sog. Asthenopie). Die visuelle Belastbarkeit fusionsgestörter Patienten/Innen ist erheblich herabgesetzt. Erfreulich ist, dass sich eine Störung der sensorischen Fusion therapeutisch in der Regel sehr erfolgreich beeinflussen lässt. In unserer Praxis führen wir eine Therapie der konvergenten Fusion durch. Deren zentrales Element ist eine Übungs-behandlung mittels Prismen, Cheiroskop und Fusiobox.
Es ist leider so, dass sich nicht alle neurovisuellen Störungen erfolgreich behandeln lassen. Vielen Patienten/-innen ist aber oft schon dadurch geholfen, dass die bei Ihnen vorliegenden Störungen richtig erkannt bzw. diagnostiziert und ihre limitierende Wirkung auf die Alltagsbewältigung hinreichend genau erfasst und gegebenenfalls im Rahmen einer beruf-lichen Wiedereingliederung entsprechend berücksichtigt wird. Viele Personen mit einer Hirnschädigung berichten häufig über Gleichgewichtsstörungen, Schwindel und das Gefühl, dass, wenn sie selbst sich bewegen, sich auch die Umwelt zu bewegen scheint. Diese Personen haben ein Problem mit der stabilen Abbildung der Umwelt auf einem bestimmten Punkt der Netzhaut des Auges, der Fovea, dem Punkt des schärfsten Sehens. Für eine stabile Abbildung der Umwelt ist es notwendig, dass Bewegungen des Kopfes möglichst exakt durch eine gegenläufige Bewegung der Augen kompensiert werden. Hierfür ist eine komplexe Interaktion zwischen dem Gleichgewichtsorgan und der Augenmotorik notwendig. Dieser Mechanismus wird als Vestibulookulärer Reflex (VOR) bezeichnet. Läsionen im Bereich des Hirnstamms können zu einer Störung des VOR führen. Eine neuropsychologische Behandlungsmöglichkeit existiert nicht. Aufgrund der zentralen Bedeutung des VOR für den Gleichgewichtssinn ist seine Untersuchung aber zum Beispiel für die Erstellung einer validen Erwerbsprognose bedeutsam. In meiner Praxis werden routinemäßig Augenbewegungen (Sakkaden, Blickfolgebewegun-gen, Vergenzen), VOR und räumlich-perzeptive Funktionen untersucht. Für Störungen räumlich-perzeptiver Funktionen stehen neuropsychologische Behandlungsprogramme zur Verfügung.
Kostenübernahme
Die Kosten der neuropsychologischen Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kran-kenversicherungen übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass das hirnschädigende Er-eignis oder der Eintritt einer Hirnerkrankung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
VERHALTENSTHERAPIE
Die etablierten Psychotherapieverfahren, insbesondere die Verhaltenstherapie, haben mehr Gemeinsamkeiten mit der Neuropsychologie, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Biologische Grundlage für die von den meisten Psychotherapeuten/-innen angestrebten Veränderungen von Erlebens- und Verhaltensweisen ist die Plastizität des Gehirns. Das Lernen und damit die Entwicklung eines Menschen sind nur aufgrund der Plastizität des Gehirns überhaupt erst möglich. Dank der Erkenntnisse der Neurowissenschaften zeigte sich, dass der genetische Anteil am Zustandekommen psychischer Erkrankungen wesentlich geringer ist, als eine Zeit lang angenommen wurde und dass die individuellen Lebens- und Lernerfahrungen eines Menschen eine weit größere Rolle spielen. Die im Entwicklungs-verlauf erlernten und psychische Störungen aufrechterhalten maladaptiven (dysfunktionalen) Einstellungen und Verhaltensweisen können durch die Anwendung psychologischer Lernprinzipien und Techniken der kognitiven Ver-haltenstherapie erfolgreich verändert werden.
Verhaltenstherapie ist die Bezeichnung für ein wissenschaftlich vergleichsweise gut untersucht es Spektrum an diagnostischen und psychotherapeutischen Techniken und Strategien. Zentrales Ziel der Verhaltenstherapie ist der Abbau maladaptiver (dysfunktionaler) und der Aufbau neuer, idealerweise funktionaler Verhaltensweisen. Die Verhaltenstherapie stützt sich dabei auf lerntheoretische und kognitive Grundlagen der akademischen Psychologie und unterstützt die Patienten/-innen im Aufbau von mir Selbstregulationsfähigkeit und Handlungskontrolle. Grund-legend lassen sich behaviorale und kognitive verhaltenstherapeutischen Techniken unterscheiden. Die behavioralen Techniken wenden die Prinzipien psychologischer Lerntheorien an. Kognitive Techniken basieren auf den Grundan-nahme, dass die im Laufe des Lebens erworbenen Einstellungen und die hieraus resultierenden Bewertungen / Gedan-ken eines Menschen seine Gefühle und Verhaltensweisen entscheidend beeinflussen.
Verhaltenstherapeutische Behandlung
Die Wahl der geeigneten Behandlungsmethoden hängt vom jeweiligen Krankheitsbild des/der Patienten/-in ab. Meine Praxis ist auf die Behandlung der folgenden psychischen Erkrankungen spezialisiert:
-
Persönlichkeitsstörungen,
-
Depressionen,
-
Angsterkrankungen,
-
Schizophrenien (nur in Ergänzung zur medikamentösen Behandlung durch einen Facharzt für Psy-chiatrie),
-
Psychophysiologische Störungen (früher psychosomatische Störungen) & Burnout
-
Maladaptive Krankheitsverarbeitung im Rahmen neurologischer Erkrankungen.
Kostenübernahme
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kran-kenversicherungen übernommen.
NEUROPSYCHOLOGISCHE BEGUTACHTUNG
Als zertifizierter Forensisch-Psychologischer Sachverständiger (OPK) erstelle ich neuropsychologische (Zusatz-) Gut-achten. Neuropsychologische Gutachten sind Zeugnisse bzw. wissenschaftlich begründete Expertisen, die nach einer ausführlichen Untersuchung der betreffenden Person erstellt werden. Sie geben dem Auftraggeber (in der Regel sind das Gerichte, Versicherungen oder Berufsgenossenschaften) Auskunft darüber, ob bei der untersuchten Person über-haupt eine neuropsychologische Störung vorliegt und wie ggf. das berufliche Leistungsvermögen einzuschätzen ist (Finale Begutachtung) oder aber wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine eventuell vorliegende neuropsycho-logische Störung auf ein konkretes Schadensereignis, z. B. einen Arbeitsunfall, zurückzuführen ist (Kausale Begutach-tung).
Bearbeitungszeiten
Die Wartezeit auf einen Untersuchungstermin beträgt je nach Auftragslage zwischen 3 und 6 Monaten. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Untersuchung fertiggestellt.
METHODENKRITISCHE STELLUNGNAHMEN
Im Rahmen sozialgerichtlicher Verfahren werden die Gutachtenaufträge bei Vorliegen einer psychischen oder neuro-logischen Erkrankung in der Regel an Fachärzte/-innen für Neurologie und Psychiatrie vergeben. Die zur Beurteilung der geistigen Leistungsfähigkeit notwendigen neuropsychologischen Untersuchungen werden in diesen Fällen dann auch von Ärzten/Innen oder in besonders ungünstigen Einzelfällen sogar von Arzthelfern/-innen durchgeführt. Hier besteht dann die nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass die durchgeführte neuropsychologische Untersuchung hinsichtlich ihrer Methodik und Nachvollziehbarkeit nicht den notwendigen fachlichen Qualitätsstandards entspricht. Nur der/die qualifizierte Neuropsychologe/In verfügt über die zur sachgerechten Durchführung und Interpretation von psychometrischen Testverfahren notwendigen diagnostischen und statistisch-methodischen Kenntnisse.
Als erfahrener und zertifizierter Klinischer Neuropsychologe überprüfe ich im Rahmen einer sog. methodenkritischen Stellungnahme, ob die bei Ihnen durchgeführte neuropsychologische Untersuchung, die Interpretation der Ergebnisse und die abschließende gutachterliche Beurteilung ausreichend fundiert erfolgt ist. Die methodenkritische Stellung-nahme erfolgt nach Aktenlage und beinhaltet keine eigenständige Befunderhebung. Das zu beurteilende Gutachten reichen Sie einfach in Kopie ein.
Bearbeitungszeiten & Kosten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Aufwand.
NEUROPSYCHOLOGISCHE BEURTEILUNG DER FAHREIGNUNG
Die Frage, ob eine Person mit einer neurologischen Erkrankung in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen oder nicht, kann nur interdisziplinär beantwortet werden. Für die Beurteilung der Fahreignung auf neuropsychologischem Fachgebiet sind die folgenden Funktionsbereiche relevant:
-
Konzentrationsfähigkeit,
-
Aufmerksamkeit,
-
Reaktionsfähigkeit,
-
Optische Orientierungsleistungen,
-
Belastbarkeit.
Zu Untersuchung werden moderne computergestützte Testbatterien eingesetzt. Nach Abschluss der Untersuchung erhalten der überweist der Arzt und auf Wunsch auch die untersuchte Person einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht mit einer abschließenden gutachterlichen Stellungnahme zur Frage der Fahreignung aus neuropsycho-logischer Sicht.
ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGISHE DIAGNOSTIK
Das Angebot richtet sich an Eltern mit in der Regel bereits schulpflichtigen Kindern mit Schulleistungs- oder Ver-haltensproblemen. Eine häufige Ursache von Schulleistungsprobleme bei Kindern und Jugendlichen sind unentdeckte kognitive Teilleistungsstörungen oder Störungen im Bereich der Zahlenverarbeitung (Dyskalkulie oder Rechenstö-rung) oder des Lesens und Schreibens (Lese- und /oder Rechtschriebstörung). Werden diese Störungen nicht recht-zeitig erkannt, können sich als Folge der damit verbundenen negativen Schulerfahrungen und Misserfolgserlebnisse Versagensängste, Aggressivität oder Selbstwertprobleme entwickeln. In meiner Praxis können die folgenden Unter-suchungen durchgeführt werden:
-
Intelligenzdiagnostik
-
Diagnostik von Rechenstörungen
-
Diagnostik von Störungen der Exekutiv- oder Aufmerksamkeitsfunktionen
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem persönlichen Gespräch erörtert und schriftlich in einem ausführ-lichen Befundbericht zusammengefasst.
Kosten
Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Aufwand.
Terminvereinbarung
Einen Termin für eine psychotherapeutische oder neuropsychologische Sprechstunde vereinbaren Sie bitte von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch unter der Rufnummer
0391. 555 79 26
ImpressuM & Datenschutz
IMPRESSUM
ZENTRUM FÜR NEUROPSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK UND BEGUTACHTUNG
DIPLOM-PSYCHOLOGE KARSTEN DÖRNBERG, ERNST-REUTER-ALLEE 15, 39104 MAGDEBURG
INHALTLICH VERANTWORTLICHER GEMÄSS § 10 ABSATZ 3 MDSTV: DIPLOM-PSYCHOLOGE KARSTEN DÖRNBERG, ERNST-REUTER-ALLEE 15, 39104 MAGDEBURG
FON 0391.5557926, FAX 0391.56390298, E-MAIL: INFO@ZNDB.DE
BERUFSBEZEICHNUNG: PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT (VERLIEHEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND)
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE: KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN-ANHALT, DR.-EISENBART-RING 2, 39120 MAGDEBURG
ZUSTÄNDIGE KAMMER: OSTDEUTSCHE PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER, KICKERLINGSBERG 16, 04105 LEIPZIG
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-
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-
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-
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ÜBERTRAGE DATENMENGE,
-
MELDUNG ÜBER ERFOLGREICHEN ABRUF,
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