Diplom – Psychologe Karsten Dörnberg
Klinischer Neuropsychologe GNP / Supervisor OPK
Neuro-Psychologischer Gutachter GNP
Forensischer Sachverständiger OPK
Psychologischer Psychotherapeut (VT)
Über mich
Ausbildung & Qualifikationen
1992 – 1998
Studium der Psychologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin
1998 – 2003
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsverfahren Verhaltenstherapie an der Berliner Akademie für Psychotherapie
2003
Zertifizierung als Klinischer Neuropsychologe durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
2004
Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
2006
Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Psychologischer Psychotherapeut
2012
Erteilung der Genehmigung zur Durchführung ambulanter neuropsychologische Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
2013
Erteilung der Weiterbildungsbefugnis Klinische Neuropsychologie für die Weiterbildungsbereiche Theorie und Supervision durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
2016
Zertifizierung als Psychologischer / Forensischer Sachverständiger (Sozialrecht) durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
2016
Berufung zum Mitglied der Länderübergreifenden Qualitätssicherungskommission „Neuropsychologische Therapie“ durch den Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
2023
Zertifizierung als Neuropsychologischer Gutachter durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
Berufliche Laufbahn
1998 – 2006
Angestellter Psychologe in Berlin und Brandenburg (u. a. Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus Berlin, Unfallkrankenhaus Berlin, Neurologische Fachklinik Wolletzsee)
2006
Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit in Magdeburg
2013 – 2018
Konsiliartätigkeit für die Justizvollzugsanstalt Burg / Sachsen-Anhalt
Mitgliedschaften
- Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
- Deutsche Gesellschaft für psychologische Begutachtung (DGPsB e.V.)
- Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB)
Veröffentlichungen
Dörnberg, K. (2023). Neuropsychologische Begutachtung. In: Dohrenbusch, R. (Hrsg.) Psychologische Begutachtung. Springer, Berlin, Heidelberg.
Dörnberg, K. (2010). Der modifizierte Weigl-Sortier-Test. Poster auf der 25. Jahrestagung der GNP, Magdeburg 2010.
Merten, T., Völkel, L., Dörnberg, K. (2007). What Do Hooper-Like Test Measure. Applied Neuropsychology, Vol. 14, No. 4, 275–283.
Meine therapeutischen Grundprinzipien
Bei psychischen Erkrankungen handelt es sich ursächlich (ätiologisch) mehrheitlich um ein multikausales Geschehen. Um Patienten wirksam helfen zu können, muss zwischen primären und sekundären Syndromen unterschieden werden. Behandelt werden häufig nur die sekundären Syndrome. Die dahinterliegenden primären Syndrome werden zumeist gar nicht erkannt. Für eine wirksame Behandlung müssen strukturelle Besonderheiten, daraus resultierende Probleme und Krankheitszustände getrennt analysiert werden. Strukturelle Besonderheiten, wie z. B. Persönlichkeit, Autismus, Intelligenz, Talente, Teilleistungsschwächen oder Folgen neurologischer Hirnverletzungen und -erkrankungen sind schicksalhafte Gegebenheiten und haben nichts mit Verantwortung oder Schuld zu tun. Sie können lediglich akzeptiert und in das Selbstbild integriert werden. Für die sich aus den jeweiligen strukturellen Bedingungen ergebenden Probleme und Problemverhaltensweisen gilt das hingegen keineswegs. Sie sind ihrem Wesen nach nichts, was dem menschlichen Körper als solches innewohnt, sondern sie sind das Resultat der Wechselwirkung von (interner) Struktur und (externen) Umweltbedingungen. Strukturell determinierte Verhaltensmuster führen in der Regel zu häufig wiederkehrenden, relativ ähnlichen Problemkonstellationen. So können z. B. die kommunikativen Besonderheiten von Menschen mit hochfunktionalen Autismus-Spektrum-Störungen (Asperger-Syndrom) zu ausgeprägten zwischenmenschlichen Problemen und in der Folge dann zu Zuständen wie Depressionen, Ängsten, Dissoziation oder Suchtverhalten führen.
Deshalb gilt: Strukturelle (primäre) Störungen müssen erkannt (diagnostiziert), von Betroffenen akzeptiert und im Alltag bestmöglich kompensiert werden. Die sich aus der Wechselwirkung mit der Umwelt ergebenden Probleme müssen gelöst und krankhafte (sekundäre) Zustände geheilt werden (modifiziert nach L. T. van Elst 2023).
Die verhaltenstherapeutischen und neuropsychologischen Behandlungen in meiner Praxis sind:
- Transparent,
- Problem-, Ziel- und Handlungsorientiert,
- und setzen bei Prädispositionen, Hirnschadensfolgezuständen, problemauslösenden und problemaufrechterhaltenden Bedingungen an.
Neuropsychologische Begutachtung
Als zertifizierter Forensisch-Neuro-Psychologischer Sachverständiger (OPK, GNP) erstelle ich neuropsychologische Gutachten. Neuropsychologische Gutachten sind Zeugnisse bzw. wissenschaftlich begründete Expertisen, die von Gerichten, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen beauftragt werden, wenn im Zusammenhang mit einer Hirnverletzung oder Hirnfunktionsstörung von Betroffenen essenzielle kognitive und affektive Beschwerden in einem rechtlich relevanten Kontext vorgetragen werden oder Bezugspersonen Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen bei den Betroffenen aufgefallen sind und den Auftraggebern die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde fehlt.
Neuropsychologische Gutachter selbst treffen keine rechtlich relevanten Entscheidungen. Sie stellen aufgrund ihrer Sachkunde lediglich (Befund-) Tatsachen fest. Das zu erstellende neuropsychologische Gutachten dient dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe.
Im Sozialrecht wird zwischen Zustands- und Zusammenhangsgutachten unterschieden. Bei der Zustandsbegutachtung („finale“ Begutachtung) ist der Auftraggeber an der Objektivierung des Körper- und Gesundheitszustandes und der sich daraus ergebenden Funktionsbeeinträchtigungen interessiert.
Bei der Zusammenhangsbegutachtung („kausale“ Begutachtung) interessiert den Auftraggeber neben der Objektivierung etwaiger körperlicher, gesundheitlicher und funktioneller Defizite darüber hinaus auch die Kausalbeziehung der festgestellten Defizite zu einem definierten Schädigungsereignis.
Die Wartezeit für die Terminierung eines Untersuchungstermins beträgt je nach Auftragslage 4 bis 8 Monaten. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Untersuchung fertiggestellt.
Wie läuft eine neuropsychologische Begutachtung ab?
In der Regel stellt der Auftraggeber im Vorfeld der Begutachtung dem neuropsychologischen Gutachter die Akten des Begutachtungsfalles zur Verfügung. Der Gutachter „extrahiert“ aus den Akten die für die Beantwortung der Gutachtenfragen relevanten Informationen und leitet zentrale Untersuchungshypothesen für seine eigene Untersuchung ab. In der eigentlichen Untersuchung erhält die zu begutachtende Person im Rahmen eines Gespräches (Exploration) zunächst die Möglichkeit, ggf. ihr Erleben des Unfallherganges, ihre Krankengeschichte, ihre Entwicklung im biografischen Kontext, ihren beruflichen Werdegang und ihre Beschwerden zu schildern. Das Gespräch findet in einer wertschätzend-neutralen Atmosphäre statt. Nach Beendigung des Gespräches wird in den meisten Fällen eine psychometrische Untersuchung durchgeführt. Mit Hilfe moderner, sehr häufig auch computergestützter neuropsychologischer Testverfahren werden je nach Fragestellung unterschiedliche neuropsychologische Funktionsbereiche (z. B. Aufmerksamkeit und Konzentration oder das Gedächtnis) sorgfältig untersucht.
Die gutachterliche Untersuchung dauert in Abhängigkeit vom Umfang der mit dem Gutachten zu beantwortenden Fragestellungen zwischen 3 und 6 Stunden.
Nach Abschluss der Untersuchung bewertet und integriert der Gutachter die Untersuchungsergebnisse und beantwortet im Anschluss die vom Auftraggeber an ihn gestellten Beweis- oder Gutachtenfragen.
Methodenkritische Stellungnahmen
Im Rahmen sozialgerichtlicher Verfahren werden die Gutachtenaufträge bei Vorliegen einer psychischen oder neurologischen Erkrankung in der Regel an Fachärzte*innen für Neurologie und Psychiatrie vergeben. Die zur Beurteilung der kognitiven (geistigen) Leistungsfähigkeit notwendigen neuropsychologischen Untersuchungen werden in diesen Fällen dann meist von Ärzten ohne ausreichende neuropsychologische Qualifikation oder in besonders ungünstigen Einzelfällen auch von medizinischen Fachangestellten durchgeführt. Hier besteht die Gefahr, dass die durchgeführte neuropsychologische Untersuchung hinsichtlich ihrer Methodik und Nachvollziehbarkeit nicht den notwendigen fachlichen Qualitätsstandards entspricht. Nur ausreichend neuropsychologisch qualifizierte Personen verfügen über die zur sachgerechten Durchführung und Interpretation von psychometrischen Testverfahren notwendigen diagnostischen und statistisch-methodischen Kenntnisse. Als zertifizierter Forensisch-Neuro-Psychologischer Sachverständiger (OPK, GNP) überprüfe ich auf Ihren Wunsch hin, ob die bei ihnen durchgeführte neuropsychologische Untersuchung, die Interpretation der Testergebnisse und die abschließende gutachterliche Beurteilung leitliniengerecht (z. B. Neumann-Zielke et al. 2015, Merten 2014, Merten und Puhlmann 2020) erfolgt ist.
Die methodenkritische Stellungnahme erfolgt nach Aktenlage und beinhaltet keine eigenständige Befunderhebung. Das zu beurteilende Gutachten reichen Sie hierzu in Kopie ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Aufwand.